AGB

Terminverlegung


Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( $ 286 Abs. 3 BGB ). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.